krankenkassen
 

Wenn Sie als Klient/in bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie die von mir erhaltene Krankenkassenbescheinigung für die Ernährungsberatung nach Abschluss der Behandlung an Ihre Krankenkasse einsenden und der Betrag wird von den meisten Kassen im Rahmen Ihres Vertrages zurückerstattet.

Falls Sie genau Auskünfte über die Rückvergütung durch Ihre Kasse möchten klären Sie dies bitte direkt mit Ihrer Kasse ab.

Ich bin beim EMR registriert.

So wie bei Qualitop als Nordic Walking Instruktorin.